Italien

Der Weinbau in Italien ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Italien gehört zu den wichtigsten europäischen Weinproduzenten. Italien hat eine Gesamtrebfläche von über 700.000 Hektar und einen Pro-Kopf-Verbrauch pro Jahr von knapp 40 Litern.

In Italien gibt es DOCG-Weine (mit kontrollierter und garantierter Herkunftsbezeichnung), DOC-Weine (mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung) sowie IGT-Weine (Landweine).

Daneben gibt es noch Klassifizierungen wie in Spanien, die auf die Lagerung hinweisen, so etwa das Prädikat Riserva, welches auf eine längere Fasslagerung als vorgeschrieben hinweist. Das Wort Superiore steht in der Regel für einen Wein, der einen höheren Alkoholgehalt hat als der Standard DOC-Wein.

Zusätzlich gibt es Bezeichnungen wie „Vino Nobile di …“ (beispielsweise Montepulciano – Ortsangabe, nicht Traube).

Das Weinbaurecht in Italien wurde zuletzt 2009 nach französischem Vorbild reformiert. Zuvor waren die Gesetze gültig, die 1963 kurz nach Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erlassen worden waren. 1966 kam mit dem Vernaccia di San Gimignano der erste DOC auf den Markt. Danach gibt es die drei Qualitätsstufen IGT, DOC und DOCG (siehe unten).

Mit der 2009er Reform wurde vor allem Wert auf die geschützten Herkunftsbezeichnungen gelegt.

IGT (Indicazione Geografica Tipica)

Ist eine Qualitätsstufe, die in etwa dem deutschen „Landwein“ vergleichbar ist. Unter der Deklarierung IGT findet sich ein breites Spektrum von belanglosen Tröpfchen bis hin zu höchstwertigen Weinen, denen eine DOC- oder DOCG-Klassifizierung zum Beispiel verwehrt bleibt, weil sie aus anderen als den hierfür vorgeschriebenen Trauben gekeltert sind.

DOC (Denominazione di origine controllata)

Diese Stufe entspricht dem deutschen „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)“. Die Bezeichnung weist darauf hin, dass nur Rebmaterial aus dem genannten Gebiet verwendet werden darf und dass dies auch kontrolliert wird. Weine mit DOC- oder DOCG-Siegel dürfen nicht in Gebinde mit einem Volumen abgefüllt werden, das größer als fünf Liter ist.

DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita)

Die nächsthöhere und damit höchste amtliche Qualitätsstufe heißt DOCG. In Deutschland entspricht dies dem „Prädikatswein“. Diese Weine müssen im Anbaugebiet auf Flaschen gezogen werden, sie dürfen also nicht in Tanks transportiert und anderswo abgefüllt werden. Alle DOCG-Weine tragen eine Banderole am Hals.