Prosecco war bis Ende 2009 die Bezeichnung einer weißen Rebsorte, die jetzt Glera genannt werden muss und nur im Nordosten Italiens in einer kleinen Region der Provinz Treviso in der Region Venetien wächst.
Seit dem 1. Januar 2010 ist Prosecco laut Dekret des italienischen Landwirtschaftsministers eine Herkunftsbezeichnung.
Die neuen strengen Auflagen definieren das Anbaugebiet, Herstellungs- und Abfüllort sowie die Gebinde: So darf die Lese der Glera-Trauben ausschließlich in den Provinzen Belluno, Gorizia, Padova, Pordenone, Treviso, Triest, Udine, Venetien und Vicenza stattfinden. Ebenso müssen in dieser Region die Vinifikation (Verarbeitung der Trauben zu Perlwein) als auch die Abfüllung des Prosecco stattfinden. Damit wurde das Qualitätsniveau deutlich angehoben. Vorher wurde bei vielen Prosecco-Produkten der Prosecco via Tankwagen aus Italien nach Deutschland gefahren, um dort in Massenproduktion in Flaschen gefüllt zu werden. Darunter hatte in der Regel die Qualität zu leiden. Mit dem neuen Prosecco-Gesetz änderte sich dies. Neben der regionalen Herkunft wurden durch das Gesetz von 2009 auch die Verkaufsgebinde definiert. So darf seither Prosecco ausschließlich in Weiß-, Gelb-, Braun-, Grün- und Grauschwarz-Glasflaschen abgefüllt und die Flaschen nur mit Korken, Kunststoffstopfen oder Drehverschluss verschlossen werden. Die zuvor weit verbreitete Abfüllung von Prosecco in Dosen oder blauen Flaschen so wie der Verschluss mit Kronkorken ist seit 2009 untersagt. Restbestände durften noch bis 31. Juli 2016 verkauft werden. Von dem neuen Prosecco-Gesetz profitieren in erster Linie die Anbieter von Premium-Produkten im gehobenen Preisbereich.
Einer davon ist die Villa Sandi, welche ich in meinem Genussamt anbiete.